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Ratgeber

Informationen und Tipps zum Markenrecht

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Schutz biologischer Organismen (Sortenschutz)

Der Sortenschutz verbrieft das geistige Eigentum an biologischen Organismen. Er ist geregelt in dem internationalen UPOV-Abkommen, welches auch in der EU und Deutschland in geltendes Recht umgesetzt wurde.

Schutzfähig ist eine Sorte wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
  • Neuheit
  • Homogenität
  • Beständigkeit
  • Unterscheidbarkeit
  • eintragbare Sortenbezeichnung.

Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bundessortenamt erhält der Antragsteller ein Ausschließlichkeitsrecht an der Sorte, welches nur ihm oder seinem Rechtsnachfolger die gewerbliche Verwendung der Sorte in Form von Vermehrungsmaterial (Pflanzen, Pflanzenteile einschl. Samen) zubilligt. Der Sortenschutz endet nach spätestens 30 Jahren und ist nicht verlängerbar.

Nicht der Zustimmung des Sortenschutzinhabers bedarf es bei der Verwendung der geschützten Sorte zur Züchtung einer neuen Sorte. Der Sortenschutz beinhaltet ausdrücklich die Möglichkeit, geschützte Sorten ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur weiteren Züchtung verwenden zu können. Inzuchtlinien zur Schaffung von Hybriden unterliegen jedoch besonderem Schutz.

Da nur die Sorte selbst, nicht aber deren Herkunft und Erkennungswert geschützt ist, kann der Markenschutz und dabei besonders seine Werbefunktion, eine ergänzende Stellung einnehmen. Das Markenrecht bietet einem Unternehmer die Möglichkeit eine das Unternehmen kennzeichnende Marke zu kreieren. Unter dieser kann die Sorte beim Kunden etabliert und dadurch ein (möglichst) positives Unternehmensimage generiert werden.

Darüber hinaus bietet das Markenrecht auch weitergehenden Schutz. So erstreckt er sich zunächst über 10 Jahre, kann aber um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Damit kann eine unter einem bestimmten Markennamen etablierte Sorte auch nach Ablauf des Sortenschutzes unternehmerisch wertvoll sein.

Im Zuge der Europäisierung des Sortenschutzes ergeben sich jedoch rechtliche Grauzonen. Mittlerweile werden auch einige Sorten geschützt welche schon seit Jahrhunderten in Gebrauch sind. Rechte auf diese Sorten werden häufig angemeldet, um den Gebrauch alter Sorten zu verbieten und dadurch die eigenen Produkte besser positionieren zu können.

Wir danken Herrn cand. iur. Stefan Kramer für die Mitarbeit an diesem Aufsatz.

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