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MarkenrechtRechtsvorschriften der Europäischen Union |
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Für Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. 2007/168/EG: Beschluss des Rates vom 22. Februar 2007 zur Ernennung des Vizepräsidenten des Gemeinschaftlichen SortenamtesAmtsblatt Nr. L 078 vom 17/03/2007 S. 0027 - 0027Beschluss des Rates vom 22. Februar 2007 zur Ernennung des Vizepräsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (2007/168/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz [1], insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3, in Kenntnis der Liste von Kandidaten, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats des Gemeinschaftlichen Sortenamtes am 22. November 2006 vorgelegt hat und nach Anhörung des Präsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamtes — BESCHLIESST: Artikel 1 (1) Herr Carlos PEREIRA GODINHO wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vizepräsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (im Folgenden als "Amt" bezeichnet) ernannt; entsprechend der am 6. April 2006 im Amtsblatt veröffentlichten Stellenausschreibung wird er in die Besoldungsgruppe AD 12 eingestuft [2]. (2) Die Amtszeit von Herrn Carlos PEREIRA GODINHO beginnt mit dem Tag seiner Amtsübernahme, deren Zeitpunkt mit dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes noch zu vereinbaren ist. Artikel 2 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, den Dienstvertrag mit Herrn Carlos PEREIRA GODINHO zu unterzeichnen. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Artikel 4 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 22. Februar 2007. Im Namen des Rates Der Präsident F. Müntefering [1] ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 873/2004 (ABl. L 162 vom 30.4.2004, S. 38). [2] Stellenausschreibung für die Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (Besoldungsgruppe A*12) (ABl. C 83 A vom 6.4.2006, S. 1). Adelebsen Ahnatal Allendorf Bad Harzburg Lauterberg Sachsa Baunatal Beverungen Bovenden Brakel Calden Clausthal-Zellerfeld Dassel Duderstadt Einbeck Eschwege Friedland Gleichen Göttingen Großalmerode Gudensberg Hann Hann. Hannoversch Münden Hardegsen Heiligenstadt Herzberg Hessisch-Lichtenau Höxter Hofgeismar Holzminden Kalefeld Kassel Katlenburg-Lindau Kaufungen Kreiensen Leinefelde Lohfelden Niestetal Nordhausen Nörten-Hardenberg Northeim Moringen Mühlhausen Osterode Rosdorf Schauenburg Seesen Sondershausen Staufenberg Uslar Vellmar Warburg Wernigerode Witzenhausen Wolfhagen Worbis Zierenberg | |||||||||
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