|
||||||
|
Teil 3 - Verfahren in Markenangelegenheiten Abschnitt 6 - Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | |||||
Markengesetz (MarkenG)Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen |
||||||
Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. § 86 Der Bundesgerichtshof hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen.
| ||||||
just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |