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Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz Abschnitt 5 - Marken als Gegenstand des Vermögens ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | |||||
Markengesetz (MarkenG)Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. § 31 Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte. Urteile zu § 31 MarkengesetzUrteile zum Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
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