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Urteile zu §
135 Markengesetz
§ 135
Ansprüche wegen Verletzung
(1) Wer im geschäftlichen Verkehr Handlungen vornimmt, die gegen Artikel 8 oder Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 verstoßen, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Die §§ 18, 19, 19a und 19c gelten entsprechend.
(2) § 128 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Urteile zu § 135 Markengesetz
Urteile zum Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
§ 135 Markengesetz
BGH, Urteil vom 14.02.2008, Az. I ZR 69/04, Bayerisches Bier
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 510/06 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EG Nr. L 93 v. 31.3.2006, S. 12) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/06 anwendbar, wenn die geschützte Angabe im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992, S. 1) wirksam eingetragen ist?
Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Auf welchen Zeitpunkt ist für die Beurteilung des Zeitrangs der geschützten geographischen Angabe i.S. von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/06 abzustellen?
Falls die Frage zu 1 verneint wird: Nach welcher Vorschrift richtet sich die Kollision einer im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 wirksam eingetragenen geographischen Angabe mit einer Marke und wonach richtet sich der Zeitrang der geschützten geographischen Angabe?
Kann auf die nationalen Vorschriften zum Schutz geographischer Bezeichnungen zurückgegriffen werden, wenn die Angabe "Bayerisches Bier" die Voraussetzungen zur Eintragung nach der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der Verordnung (EG) Nr. 510/06 erfüllt, die Verordnung (EG) Nr. 1347/01 jedoch unwirksam ist?
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