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Teil 6 - Geographische Herkunftsangaben Abschnitt 1 - Schutz geographischer Herkunftsangaben
§ 126 Als geographische Herkunftsangaben geschützte Namen, Angaben oder Zeichen
§ 127 Schutzinhalt
§ 128 Ansprüche wegen Verletzung
§ 129 Verjährung
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Markengesetz (MarkenG)Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. § 129 Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.
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