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RatgeberInformationen und Tipps zum Markenrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Marke und WarenzeichenDie Marke, früher auch unter dem Begriff Warenzeichen bekannt – ist ein besonderes, markenrechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Häufig werden Marken mit einem ® (wenn die Marke amtlich registriert, d.h. in einem zumindest nationalen Markenverzeichnis erfolgreich registriert wurde) oder ™ (trademark – sagt jedoch nichts über den Status einer Registrierung, lediglich über den Einsatz der Marke im Geschäftsverkehr aus) gekennzeichnet. Eine Marke, die nicht zu einem Produkt sondern zu einem Dienst gehört heißt Service Mark, Kennzeichen. Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte geistiges Eigentum (auch bekannt als immaterielle Monopolrechte). Begriff der „Marke“ Ursprünglich hervorgegangen ist der Begriff Marke aus dem mittelhochdeutschen Wort „marc“, das für „Grenze, Grenzland oder -linie“ steht (mehr dazu siehe im Artikel Mark) und dem französischen Kaufmannsbegriff „marque“ entspricht, was so viel bedeutet wie „auf einer Ware angebrachtes Zeichen“. Sprach das Reichsmarkenschutzgesetz von 1874 noch von einer „Marke“, prägte der Gesetzgeber mit dem Warenbezeichnungsgesetz im Jahre 1894 den Rechtsbegriff des Warenzeichens. Das Warenzeichengesetz von 1936 hielt an diesem Sprachgebrauch fest. Im Zuge der Markenrechtsreform Mitte der 1990er Jahre wurde das Warenzeichen wieder durch die Marke ersetzt, da seit 1968 nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen unter einem geschützten Zeichen vertrieben werden können. Infolge der Erweiterung des Anwendungsbereichs wurde der Begriff des Warenzeichens sachlich zu eng. In der Literatur und im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Warenzeichen“ und „Marke“ häufig synonym verwendet. Dem Geschichte Die Geschichte der Marke geht auf die Zeit zurück, in der Händler begannen, die bislang in namenlosen Säcken beschafften Produkte (zumeist Lebensmittel) mit einem Label, einem Etikett, zu versehen: Die Ware wurde in einer Art „Händlerverpackung“ abgefüllt. Somit waren – zumindest im Lebensmittelbereich – die Handelsmarken die ersten Marken ihrer Zeit. Ähnliche Bestrebungen hatten jedoch auch Produzenten und Handwerker. So setzt seit dem Mittelalter jeder Handwerker sein Zeichen (Signet) an eine bestimmte Stelle wie beispielsweise Balken oder Gemäuer. Herkunftsbezeichnungen bzw. Herstellerzeichen und Signets im Sinne der Handelsmarke sind schon seit der griechischen Antike bekannt und finden sich auf Töpferwaren und Figuren, die vornehmlich als Exportartikel produziert wurden. Sie dienten (wie auch heute noch) der Qualitäts- und Originitätssicherheit der Käufer bzw. des vertreibenden Handelshauses und deren Partnern. Die gleiche Funktion hatten auch Siegel, die Gefäße und Säcke verschlossen, und die ebenfalls zu den Vorfahren der „Marke“ zählen. 1887 wurde die Pflicht zur Anbringung des Logo Made in Germany mit dem Merchandise Marks Act eingeführt – allerdings nicht als Qualitätssymbol, sondern um britische Konsumenten vor der als minderwertig geltenden Konkurrenz aus Deutschland zu schützen. Funktion Für den Inhaber von Marken stellen diese ein Marketinginstrument dar. Marken bieten die Möglichkeit, die Eigenschaften der eigenen Produkte deutlicher hervorzuheben, ihnen ein Profil, d.h. ein Image zu geben und sie somit von vergleichbaren Produkten anderer Anbieter abzuheben. Durch den gesetzliche Schutz von Marken wird diese Möglichkeit gestärkt. Für den Kunden sind Marken eine Erleichterung, sich auf dem Markt zu orientieren. Mit dem Erwerb eines Markenartikels kauft der Kunde nicht nur einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand, sondern zusätzlich einen ideellen Gegenstand, nämlich ein Versprechen, das an die Markierung (Marke) der Ware geknüpft ist, ein Versprechen bezüglich der Eigenschaften des Produktes und des dahinter stehenden Unternehmens. Näheres dazu siehe unter Markenführung und Corporate Branding Entstehen Eine Marke entsteht entweder durch Registrierung (sog. Registermarke), durch umfangreiche Benutzung (sog. Benutzungsmarke) oder durch notorische Bekanntheit (Notoritätsmarke). Die "Stärke" einer Marke richtet sich hierbei nach dem Zeitrang der Marke und nach der sog. Kennzeichnungskraft der Marke. Das Gros der Marken sind jedoch die Registermarken, da es sehr umfangreicher Maßnahmen bedarf, um eine Marke wirklich im gesamten Geltungsbereich durch Benutzung zu erlangen. Markenarten Die häufigsten
Markenformen sind die |
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