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Ratgeber

Informationen und Tipps zum Markenrecht

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Geruchsmarke

Eine Geruchsmarke ist eine MarkeMarke, die lediglich aus einem Geruch als solchem besteht.

Eine Geruch als solcher kann die Funktion einer Marke, also Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden erfüllen. Damit kann ein Geruch grundsätzlich als Marke in das Markenregister eingetragen werden.

Wie bei allen Markentypen (Wort-/BildmarkeWort-/Bildmarke, FarbmarkeFarbmarkeHörmarkeHörmarke) muss Unterscheidungskraft für die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gegeben sein.

Das Problem ist hier - mehr als bei der abstrakten Farbmarke und bei speziellen Hörmarken - das Erfordernis der graphischen Darstellbarkeit. Hierzu hat der EuGH in seiner Sieckmann Entscheidung (EuGH, Rechtssache C-273/00) und später - bezugnehmend - in der Libertel- und Heidelberger Bauchemie Entscheidung bestätigt, dass die graphische Darstellbarkeit einer Marke nur dann gegeben ist, wenn sie klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist.


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